Im Zuge der weiteren Verdichtung und Nachverdichtung vieler Städte sind nicht nur die Quantität und Qualität der öffentlichen, sondern auch der Freiräume von Wohnungs- und Gewerbebauten sowohl in funktionaler, ökologischer wie gestalterischer Hinsicht zu gewährleisten. Ein geeignetes Instrument, die Qualifizierung von gebäudebezogenen Freiräumen zu sichern, können kommunale Freiflächengestaltungssatzungen sein. Qualifiziert meint, dass der Plan von einschlägig qualifizierten Fachleuten erarbeitet ist – also in der Regel Landschaftsarchitekten – und Aussagen zur Gestaltung und Vegetation, Nutzung und Ausstattung der gebäudebezogenen Freiräume enthält.
Zugleich kann ein qualifizierter Freiflächenplan einen Beitrag zur Rechtssicherheit leisten, da alle freiraumrelevanten Vorschriften wie Eingriffsregelung, Baumschutz, Regenwasserbewirtschaftung, Hochwasservorsorge, Kinderspielplatzregelungen etc. darin konzentriert abgehandelt werden können. Ziel muss sein, ein Weniger an freiräumlicher Quantität durch eine Mehr an Qualität zu kompensieren, auch um die Akzeptanz bei Bürgern und Anrainern zu verbessern.