| Luftqualität/Feinstaub |
Neue EU-Luftqualitätsrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt Am 6. August 2010 treten in Deutschland strengere Vorgaben für die Luftqualität in Kraft. Damit wird die neue EU-Luftqualitätsrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Erstmals werden Luftqualitätswerte für die besonders gesundheitsschädlichen kleinen Feinstäube (Durchmesser kleiner als 2,5 Mikrometer; PM2.5) festgesetzt. Bereits 2010 tritt ein PM2.5-Zielwert in Kraft. Ab 2015 gilt ein PM2.5-Grenzwert in gleicher Höhe. Unverändert bleiben die Luftqualitätswerte für Feinstaub mit einem Durchmesser kleiner als 10 Mikrometer (PM10), für Stickstoffoxide, Benzol, Schwefeldioxid und andere Stoffe. Die EU-Richtlinie eröffnet die Möglichkeit, Fristverlängerungen in Anspruch zu nehmen. Fast alle Mitgliedstaaten der EU, so auch Deutschland, haben Schwierigkeiten mit der Einhaltung der seit 2005 bzw. 2010 geltenden anspruchsvollen Grenzwerte für Feinstaub und Stickstoffdioxid. Diese Schadstoff-Emissionen sind insbesondere im Verkehrsbereich trotz der stetig verschärften Abgas-Standards nicht wie erwartet zurückgegangen. Wesentliche Voraussetzung einer Fristverlängerung ist die Vorlage eines Luftreinhalteplans, in dem dargelegt wird, mit welchen Maßnahmen die Luftqualitätswerte zukünftig eingehalten werden sollen. Wird eine Fristverlängerung gewährt, müssen die Feinstaubgrenzwerte spätestens ab 12. Juni 2011 und die Stickstoffdioxid-Grenzwerte spätestens ab dem Jahr 2015 eingehalten werden. Das 8. Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sowie die 39. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen – 39. BImSchV) dienen der 1:1-Umsetzung der Richtlinie 2008/50/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2008 über Luftqualität und saubere Luft für Europa. Für den Vollzug der neuen Vorschriften sind die Bundesländer zuständig. Eine wichtige Maßnahme zur Einhaltung der Grenzwerte kann die Einrichtung einer Umweltzone mit Einfahrverboten für schadstoffreiche Kraftfahrzeuge sein. Die Länder haben bereits mehr als 40 Umweltzonen in Kraft gesetzt. Quelle: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) Efeu und Luftqualität Hier ein TV-Bericht "Wunderpflanze Efeu". http://www.hr-online.de/website/fernsehen/sendungen/index.jsp?rubrik=18876 Die Sendung wurde am 14.04.2010 in hr/alles wissen ausgestrahlt. Innovatives Projekt in NL: Die Region Südost-Brabant wird intensiv begrünt. Das Ziel: Zur Floriade 2012 soll die Feinstaubbelastung der Region durch Bäume und Pflanzen neutralisiert sein. Dieses innovative Konzept entwickelt "Richtpunt2012", eine Kooperation folgender Partner: Auf der Website www.richtpunt2012.nl - wer niederländisch versteht, hat´s leicht - steht auf der Startseite ein kurzer Film, der ohne Worte, dafür aber mit schöner Musik unterlegt, die Region animiert begrünt. Außerdem finden sich interessante Hintergrundinformationen und in Kürze Fragen und Antworten zum Feinstaub. Mehr unter: Hamburg: Bund ermöglicht Nutzung von Deckelflächen über der A7 Der Bund hat der von Hamburg geplanten Nutzung von Deckelanlagen über der A7 zugestimmt. Senatorin Anja Hajduk: "Mit dem Ausbau der A 7 eröffnet sich für Hamburg die einmalige Chance, ein seit fast 40 Jahren durch die Autobahn zerstörtes Stadtgefüge zu heilen. Drei Deckel von zusammen fast vier Kilometern Länge sollen Raum für Parkanlagen, Spielflächen und Kleingärten bieten und lassen die getrennten Stadtteile Othmarschen, Bahrenfeld, Stellingen und Schnelsen wieder zusammenwachsen. Diese historische Gelegenheit dürfen wir nicht verpassen." Mehr unter: http://www.hamburg.de/bsu/ Bäume filtern den Geruch Wer in der Nähe großer Hühnerställe wohnt, wünscht sich oft, er könnte seine Nase verschließen - so wie ein Seehund. Vom Gestank geplagte Nachbarn könnten nun Hilfe bekommen: Amerikanische Forscher fanden heraus, dass ein Schutzwall aus Bäumen die unangenehmen Düfte abfangen kann. Offensichtlich filtern die Pflanzen nicht nur Staub aus der Luft, sondern auch das Gas Ammoniak und andere, übel riechende Substanzen. Quelle: Katrin Zöfel, DIE WELT, 25. August 2008 Feinstaub-Info des Umweltbundesamtes Zum Schutz der menschlichen Gesundheit sind seit dem 1. Januar 2005 neue Grenzwerte für Feinstaub (PM10) in Kraft. Der Tagesgrenzwert beträgt 50 µg/m3 und darf nicht öfter als 35mal im Jahr überschritten werden. Der zulässige Jahresmittelwert liegt bei 40 µg/m3. Über auftretende Feinstaubbelastungen und Überschreitungen soll die Öffentlichkeit möglichst schnell informiert werden. Daher wird ein kontinuierliches Messverfahren angewandt, dessen Ergebnisse Grundlage der Datendarstellung sind. Auf der Website des Umweltbundesamtes gibt es weitere Informationen und eine Deutschland-Karte mit tagesaktuellen Messergebnissen: Mehr unter: http://www.env-it.de/luftdaten/map.fwd?comp=PM1 Das Jahr begann mit hohen Feinstaubwerten Silvesterfeuerwerke haben in Nordrhein-Westfalen für extrem hohe Feinstaubkonzentrationen gesorgt. Mancherorts lag sie nach Mitternacht beim 20- bis 50-fachen des üblichen Wertes, teilt das Landesamt für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz NRW mit. Der zulässige Tagesmittelwert von 50 Mikrogramm pro Quadratmeter wurde an 56 von 70 Mess-Stationen überschritten. Damit haben bereits am 1. Januar fast alle Messstandorte den ersten Feinstaubüberschreitungstag des Jahres. Zulässig sind maximal 35 Überschreitungstage im Jahr. "Die quasi landesweite Überschreitung des Feinstaubgrenzwertes an Neujahr ist schon ungewöhnlich" kommentiert Prof. Dr. Peter Bruckmann, Abteilungsleiter Luftqualität im LANUV, das Messergebnis. Zwar komme es jedes Jahr zu Neujahr zu etwas erhöhten Feinstaubwerten auf Grund des Feuerwerks, dies führte aber nur an einzelnen Standorten zu Überschreitungen. Neujahr 2007 wurde an keiner Messstation, Neujahr 2006 an 10 Messstationen der Tagesgrenzwert überschritten. Peter Bruckmann führt die besonders hohe Belastung in diesem Jahr auf die Wetterlage zurück: "Windstille, starker Nebel und eine Inversion in ca. 300 m Höhe behinderten massiv den Luftaustausch. Dadurch hält sich der Feinstaub lange an Ort und Stelle." so Bruckmann. Die Liste der Messstationen mit den jeweiligen Tagesmittelwerten vom 1. Januar 2008 findet sich im Internet unter Anwohner können saubere Luft einklagen Gute Nachricht für Anwohner, neue Aufgaben für Kommunen und Städteplaner. Am 25. September 2007 fällte das Bundesverwaltungsgericht ein Grundsatzurteil zur Belastung mit Feinstaub (BverwG 7 C 36.07). Anwohner stark befahrener Straßen haben nun einen Rechtsanspruch auf Schutzmaßnahmen durch ihre Kommune. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat mit seinem Urteil über einen Klagefall in München Städte und Gemeinden indirekt aufgefordert, die Bewohner stark befahrener Straßen auch dann vor dem Krebserreger Feinstaub zu schützen, wenn keine landesweite Aktionspläne zur Luftreinhaltung vorliegen. Konkrete Maßnahmen nannten die Leipziger Richter jedoch nicht. Mehr unter: Feinstaub: Straßenverkehr kann krank machen Personen, die an stark befahrenen Straßen wohnen, leiden öfter an einer Verkalkung der Herzkranzgefäße, wodurch das Risiko für einen Herzinfarkt und einen Schlaganfall ansteigt. Das fanden Wissenschaftler der Universitäten Duisburg-Essen und Düsseldorf bei einer Analyse der Heinz Nixdorf Recall Studie heraus, die im August 2007 in der renommierten amerikanischen Fachzeitschrift "Circulation", dem Organ der American Heart Association, veröffentlicht wird. Die Hauptursache für innerstädtische Unterschiede in der Feinstaubkonzentration ist der Verkehr. "Dies ist die erste Studie, die einen Zusammenhang zwischen einer lang andauernden hohen Verkehrsbelastung nahe der Wohnung und der Herzkranzgefäßverkalkung untersucht. Damit zeigen wir einen möglichen Mechanismus der Wirkung von Feinstäuben auf das Herz," sagt Dr. Hoffmann. Die Studie wurde durchgeführt im Rahmen der Heinz Nixdorf Recall Studie, die seit 2000 in enger Kooperation mit den drei beteiligten Städten Mülheim, Essen und Bochum neue Risikofaktoren für Herz-Kreislauferkrankungen untersucht. Mehr unter: Die reine Luft in der Stadt Das Umweltbundesamt in Dessau zeigt eine Liste der in Deutschland bekannt gewordenen Luftreinhaltepläne, Aktionspläne, Maßnahmenpläne, teilweise mit Links zu den entsprechenden Internetveröffentlichungen. So liest man z.B. im Luftreinhalte- und Aktionsplan der Stadt Braunschweig vom März 2007: Die Stadt Köln fasst neben zahlreichen Maßnahmen zum Verkehrsmanagement auch die "Förderung des Wohnens in der Stadt" als Maßnahme zur Verbesserung des Stadtklimas: Die Liste und weiterführende Informationen und Links unter: |
